Der jetzt vom BMU vorgelegte Arbeitsentwurf zeigt, dass sich die Unsicherheit der schwarz-gelben Koalition auch auf dem Feld der Abfallwirtschaft auswirkt. Bei Fragen des Verhältnisses von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgungswirtschaft, ihrer Zuständigkeit sowie zu den Regelungen zur Überlassungspflicht herrscht Uneinigkeit. Statt klarer und präziser Aussagen, vergrößern ungenaue und schwammige Formulierungen die Unsicherheit, erklärt Gerd Bollmann.
Der jetzt vom BMU vorgelegte Arbeitsentwurf zeigt, dass sich die Unsicherheit der schwarz-gelben Koalition auch auf dem Feld der Abfallwirtschaft auswirkt. Bei Fragen des Verhältnisses von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgungswirtschaft, ihrer Zuständigkeit sowie zu den Regelungen zur Überlassungspflicht herrscht Uneinigkeit. Statt klarer und präziser Aussagen, vergrößern ungenaue und schwammige Formulierungen die Unsicherheit.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass nach dem Entwurf die Zuständigkeit der Kommunen als öffentlich- rechtliche Entsorger nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge erhalten bleiben soll. Jedoch orientiert sich der Entwurf bei der Zulassung von gewerblichen Sammlungen nicht am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts, sondern erweitert die Möglichkeit gewerblicher Sammlungen zulasten der Kommunen.
Es ist damit zu rechnen, dass die vorgelegte Fassung aufgrund unpräziser Aussagen, nur die Juristen erfreut und zu zahlreichen Prozessen und Rechtsunsicherheit führen wird. Um dies zu verhindern, sind Nachbesserungen dringend nötig. Dies betrifft auch die Passagen zur Einführung einer Wertstofftonne. Im Gegensatz zu Äußerungen aus dem BMU wird keinesfalls eine Wertstofftonne jetzt eingeführt. Mit dem Gesetz wird nur die Möglichkeit eingeräumt, per Rechtsverordnung eine Wertstofftonne irgendwann einführen zu können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Einführung einer einheitlichen Tonne für stoffgleiche Abfälle für richtig und notwendig. Völlig unklar ist dabei, was in dieser Tonne gesammelt werden soll und die Zuständigkeit für die Sammlung. Konkret vorgeschrieben wird dagegen die getrennte Sammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas ab 2015.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die fünfstufige Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie übernommen und deren Ausgestaltung geregelt. Bei der Definition der Abfallverbrennung als energetische Verwertung besteht aber noch Diskussionsbedarf.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Regelungsbedarf für Bioabfälle und Abfallbiomasse erkannt und in einem Paragrafen berücksichtigt wird. Dieser Komplex soll ebenso wie die Einführung einer Biotonne, die Einstufung von Nebenprodukten und dem Ende der Abfalleigenschaft künftig nur noch per Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Bundestages geregelt werden. Genau diese Bereiche sind aber die entscheidenden Themen der Abfallwirtschaft, an denen der Bundestag zwingend beteiligt werden muss.