Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag berät heute in erster Lesung das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Damit werden die Behörden im Kampf gegen Geldwäsche erheblich gestärkt und die Regeln für die Verhinderung von Geldwäsche deutlich verschärft. Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere die Einführung eines Transparenzregisters über wirtschaftlich Berechtigte.

„Die kommende Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die angestrebten Verschärfungen im Geldwäschegesetz und wird sich im Verfahren für weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf einsetzen.

Mit der geplanten Einführung eines Transparenzregisters mit Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten wird es mehr Klarheit darüber geben, wer an welchen Unternehmen maßgeblich beteiligt ist. Das hilft Behörden bei der Aufklärung von Geldwäscheverdachtsfällen und soll dazu beitragen, den Missbrauch von Unternehmensgestaltungen für Geldwäsche zu verhindern. Momentan ist im Entwurf vorgesehen, Dritten die Einsicht in das Register nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu ermöglichen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, den Zugang zum Register weiter zu öffnen. Hierbei sollen die datenschutzrechtlichen Interessen der wirtschaftlich Berechtigten gewahrt bleiben.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt außerdem die Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die oberste Geldwäschebekämpfungsbehörde soll vom Bundeskriminalamt zum Zoll verlagert und dabei personell erheblich aufgestockt werden. Das ist ein guter und richtiger Vorschlag. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit Längerem eine personelle Aufstockung der zuständigen Aufsichtsbehörden im Kampf gegen Geldwäsche.“