Die deutschen Finanzbehörden haben die Pflicht, für einen gesetzmäßigen Steuervollzug zu sorgen. Das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausgehandelte deutsch-schweizerische Steuerabkommen aber begrenzt die Möglichkeiten der deutschen Steuerbehörden.

Die mit dem Abkommen in der vorliegenden Form verbundene faktische Entmachtung des deutschen Fiskus kann nicht akzeptiert werden; sie hilft letzlich nur den Schweizer Banken, die weiter Geschäfte mit deutschen Steuerhinterziehern machen können. Bereits jetzt werden in ihnen Ge­schäftsmodelle entwickelt, die die großen Steuerumgehungsspielräume des Abkommens in die Tat umsetzen. Die Steuerbehörden in Deutschland haben keine andere Wahl, als Steuer-CD`s anzukaufen.

Auch Wolfgang Schäuble ist als Bundesfinanzminister verpflichtet, die Besteuerungsansprüche des deutschen Staates umfassend und gleichmäßig durchzusetzen. Der Bundesfinanzminister muss das schlechte Steuerabkommen mit der Schweiz endlich in den Papierkorb werfen. Schäuble darf die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung nicht mehr im Regen stehen lassen, wenn es um den Kampf gegen massive Steuerhinterziehung geht.

Wolfgang Schäuble darf nicht wie eine bockiges Kind den Ankauf von Steuer-CD`s ablehnen, nur weil dadurch die großen Mängel seines Steuerabkommens deutlich werden.

Wir brauchen stattdessen Abkommen und Regelungen in ganz Europa, die den Ankauf von Steuer-CD`s auch tatsächlich überflüssig machen.