Die EU-Kommission hat eine frühere Entscheidung revidiert und lässt nun die Kohlesubventionen bis 2018 laufen. Nun kann - wie durch den deutschen Steinkohlekompromiss von 2007 vorgesehen - weiter ein sozialverträglicher Abbau der Subventionen erfolgen. Axel Schäfer und Rolf Hempelmann begrüßen diese Nachricht.
Die Abänderung des Kommissionsvorschlages ist eine gute Nachricht für die Bergleute und die betroffenen Regionen. Nun kann wie durch den deutschen Steinkohlekompromiss 2007 vorgesehen weiter ein sozialverträglicher Abbau der Subventionen erfolgen. Dem Kommissionsvorschlag muss jetzt noch der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie) am 10. Dezember 2010 zustimmen.
Die ursprünglich von der Kommission geplante Regelung hatte vorgesehen, die Kohlesubventionen bereits 2014 auslaufen zulassen. Über 10.000 Bergleute wären betriebsbedingt gekündigt worden. Außerdem wäre es zu massiven Arbeitsplatzverlusten in vom Bergbau abhängigen Bereichen gekommen. Auch der Finanzierungsfahrplan der RAG-Stiftung für die Ewigkeitslasten wäre gefährdet gewesen.
Die heutige Entscheidung der Kommission ist vor allem ein Verdienst des Europäischen Parlaments. Die EU-Parlamentarier waren ihrem Berichterstatter Bernhard Rapkay gefolgt und hatten sich für eine Beibehaltung des vorgesehenen Fahrplan bis 2018 ausgesprochen.
Dagegen sandte die Bundesregierung widersprüchliche Signale nach Brüssel. Die Bundeskanzlerin war mehr als ein Jahr untätig. Wirtschaftsminister Brüderle hatte offenbar sogar mit einer verkürzten Perspektive für die deutsche Kohle geliebäugelt und war anscheinend auch bereit, die damit verbundenen betriebsbedingten Kündigungen billigend in Kauf zu nehmen. Wie anders ist es zu interpretieren, dass er lediglich einen Prüfvorbehalt einlegte, während die Wirtschaftminister der ebenfalls betroffenen Bergbauländer Spanien und Rumänien gegen die Verkürzungspläne der Kommission Widerspruch einlegten.