Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Metin Hakverdi, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz schafft die SPD Rechtssicherheit beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Steuerliche Mehrbelastungen werden vermieden. Der Marktzugang britischer Finanzinstitute wird für eine Übergangsfrist weiterhin gewährt.

„Der Finanzausschuss hat heute dem von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt. Dies würde in Fällen, in denen es für EU-Sachverhalte günstigere steuerliche Regelungen als für Drittstaaten-Sachverhalte gibt, zu Steuernachzahlungen führen. Außerdem droht der Verlust der aufsichtsrechtlichen Erlaubnis für die Geschäftstätigkeit britischer Finanzinstitute in der EU.

Durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz wird der Status quo gesichert. Um unvorhergesehene steuerliche Belastungen zu vermeiden, werden auf Altfälle auch künftig die günstigeren steuerlichen Regelungen für EU-Sachverhalte angewandt. Um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden, erhält die Finanzaufsicht die Möglichkeit, britischen Unternehmen des Finanzsektors für eine Übergangszeit die Fortführung ihres Bestandsgeschäfts in Deutschland zu erlauben.“