Der Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Schnellschuss, der gravierende handwerkliche Mängel enthält. Die vorhandenen Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen bleiben bestehen. Ökologische Notwendigkeiten werden missachtet und dezentrale Anlagen zugunsten von Großprojekten benachteiligt, kritisieren Wilhelm Priesmeier und Rita Schwarzelühr-Sutter.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ab. Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf zum EEG ein vollkommen unzureichendes Gesetzeswerk vorgelegt. Der Schnellschuss der EEG-Novelle enthält gravierende handwerkliche Fehler. Die schwarz-gelbe Regierung schreibt damit die Fehler der Vergangenheit fort. Die vorhandenen Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen bleiben bestehen. Der Entwurf missachtet ökologische Notwendigkeiten und benachteiligt dezentrale Anlagen zugunsten von Großprojekten.

 

Die Regierungskoalition gefährdet zudem die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Biomasseproduktion. Biomasse kann nur dann ein zukunftsfähiger und nachhaltiger Energieträger werden, wenn der Gesetzgeber ökologische und soziale Anforderungen berücksichtigt.

 

Dafür brauchen wir Mindeststandards für die Biomasseerzeugung. Die SPD fordert erstens eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge. Zweitens ein striktes Umbruchverbot von Dauergrünland. Drittens muss der Maisanteil in Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent begrenzt werden.

 

Wir müssen Flächennutzungskonkurrenzen minimieren und regionale Kreisläufe fördern. Um eine standortangepasste Erzeugung von Energiepflanzen zu gewährleisten, wollen wir im ersten Schritt alle nachwachsenden Rohstoffe zur Energiegewinnung in die Nachhaltigkeitsverordnung einbeziehen.

 

Wir wollen die Zertifizierung weiterentwickeln. Dabei wollen wir indirekte und direkte Landnutzungsänderungen sowie soziale Kriterien berücksichtigen und in die Zertifizierung einbeziehen.

 

Die Vergärung von Schlachtabfällen und Energiepflanzen wollen wir strikt voneinander getrennt halten. Schlachtabfälle gehören nicht in landwirtschaftliche Biogasanlagen. Dabei muss es bleiben. Ansonsten droht die nächste Tierseuche.