Traditionen, Rituale, Bräuche, aber auch das Wissen über traditionelle Handwerkstechniken sind so genannte immaterielle Kulturgüter, die es zu schützen gilt. Daher ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung das UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe immer noch nicht ratifiziert hat, kritisiert Ulla Schmidt.

 

Es ist endlich an der Zeit, dass Deutschland das UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe ratifiziert. 136 Vertragsstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert, darunter mehrere Nachbarländer Deutschlands.

 

Mit der Umsetzung des Übereinkommens wird Deutschland die Möglichkeit haben, lebendigen Traditionen, Praktiken, Ritualen und Bräuchen oder auch dem Wissen über traditionelle Handwerkstechniken eine besondere Anerkennung zukommen zu lassen. Sogar Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum gehören zum immateriellen Kulturerbe.

 

Die Aufnahme in die UNESCO-Liste hat eine Bedeutung für die lebendige regionale Alltagskultur, die die regionale Identität und den überregionalen Austausch, aber darüber hinaus auch für die nationale Identität. Beispiele für Kulturgüter, die in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden sind, sind die Akupunktur aus China, das Lied "Stille Nacht, heilige Nacht" aus Österreich oder die mediterrane Küche. Warum sollte sich nicht auch die gute regionale deutsche Kochkunst in der Liste wiederfinden?

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum immateriellen Kulturerbe ohne weiteren Verzug voranzutreiben und sich zügig mit den Ländern, Kommunen und den gesellschaftlichen Gruppe zu verständigen.