Kirsten Lühmann, Sprecherin der AG Verkehr und digitale Infrastruktur:

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der unter anderem die Anordnung von Tempo 30  auf innerörtlichen Hauptstraßen vor Schulen, Kindergärten, Kitas und Senioreneinrichtungen erleichtert. Außerdem sieht der Text vor, dass Rad fahrende Kinder auf Gehwegen von einer Aufsichtsperson begleitet werden dürfen. Wir erwarten, dass durch diese Maßnahmen die Unfallzahlen sinken.

„Kommunen wissen am besten, wo Gefahrenstellen lauern. Jetzt werden sie endlich in die Lange versetzt, dort unbürokratisch Tempo 30 anordnen zu dürfen. Dies verbessert die Verkehrssicherheit und eröffnet die Chance, die Unfallzahlen innerorts und besonders die Opferzahlen unter zu Fuß Gehenden – auch bei Kindern – zu senken.

Die vorgelegte Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht, Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Kitas und Senioreneinrichtungen anzuordnen, bevor schwere Unfälle passiert sind, allein weil durch die Verkehrssituation eine große Gefahr dafür besteht. Das war vorher, besonders auf innerörtlichen Bundesstraßen, nicht möglich. Es musste ein Unfallschwerpunkt, also tatsächlich passierte Unfälle, nachgewiesen werden.

Auch die Begleitung Rad fahrender Kinder auf dem Gehweg ist ein wichtiges Signal an die Eltern, die nicht länger gegen die StVO verstoßen, wenn sie in unmittelbarer Nähe und Sichtweite ihrer Kinder sein wollen. Diese Regelung verlangt auch von den Begleitpersonen besondere Rücksichtnahme, insgesamt erwarten wir uns dadurch aber auch eine Senkung der Unfallzahlen, besonders mit Kindern als Opfer.“