Jeder hatte es längst begriffen: Eine Steuerreform, wie von Schwarz-Gelb propagiert, ist nicht finanzierbar. Jetzt wirft diese Koalitionäre vor der NRW-Wahl überall Nebelkerzen, um das allmähliche Abrücken von ihren Versprechungen zu verschleiern, kritisiert Joachim Poß.

 

Für die von Schwarz-Gelb geplante Steuerreform ist auch 2012 kein Geld da. Es muss daran erinnert werden, dass aufgrund der neuen Schuldenregel allein der Bund in 2012 bereits mindestens 20 Milliarden Euro einsparen muss. Wenn die FDP und andere in der Koalition jetzt angeblich Bereitschaft signalisieren, den nächsten steuerlichen Entlastungsschritt nicht schon 2011, sondern erst 2012 durchzuführen, dann ist das kein Schritt hin zu mehr finanzpolitischer Vernunft, sondern schlicht Nebelwerferei.

 

Auch die Erklärungen aus der FDP, die Zahl der Stufen im angekündigten neuen Einkommensteuertarif zu erhöhen, macht die Steuerpläne von Schwarz-Gelb nicht finanzierungsfähig.

 

Die CDU hat als Reaktion auf ihre schlechten Umfragewerte in NRW und bundesweit jetzt begonnen, verbal als Ziele der schwarz-gelben Steuerreform immer stärker die Entlastung von "kleinen und mittleren Einkommen" und eine Steuervereinfachung in den Vordergrund zu schieben.

 

Dabei werden bewusst grundlegende Zusammenhänge ignoriert:

Wenn man Geringverdiener entlasten will, dann muss man stattdessen deren Sozialabgabenbelastung in den Blick nehmen, denn heute schon zahlen kleinere Einkommen gar keine oder kaum Einkommensteuer. Auch hier also wird von der Regierungskoalition versucht, Nebel zu werfen.

 

Die zum Beispiel heute von CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs vorgetragene Interpretation der schwarz-gelben Steuerreform als "vor allem Steuerstrukturreform" ist ebenfalls nicht mehr als Nebelwerferei, solange nicht klar benannt wird, zu welchen konkreten Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer die CDU/CSU bereit ist. Aber das wird vor der NRW-Wahl schon überhaupt nicht geschehen. Es würde sich dann nämlich sehr schnell zeigen, dass die Verbreiterung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage im Kern vor allem die Streichung derjenigen steuerlichen Ausnahmetatbestände bedeutet, von denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren können.