CDU, CSU und FDP haben heute wider besseren Wissens und gegen die schwerwiegenden Bedenken des Bundesrechnungshofes und des Bundesfinanzministeriums den unwirtschaftlichen und kostenspieligen Ausbau der A7 im Süden Niedersachsen als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) im Bundestag durchgedrückt. Damit haben sie einen einstimmigen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses in gleicher Sache vom 1. März ad absurdum geführt und trotz eindeutiger Faktenlage eine mangelhafte, bewusst „schön“ gerechnete Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) für ihre ideologische Entscheidung pro Privatisierung als Entscheidungsgrundlage akzeptiert. Fakt ist: Zu Lasten der SteuerzahlerInnen soll jetzt die A7 privatisiert werden, wodurch dieser Ausbau insgesamt nach dem Bericht des Bundesrechnungshofes um 12,8 Millionen Euro teurer wird als bei konventioneller Bauweise der öffentlichen Hand.
Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit wiederholt in seinen Berechnungen detailliert darauf hingewiesen, dass die von Verkehrsminister Ramsauer vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf unrealistischen Annahmen beruhen, nicht den Richtlinien der Bundeshaushaltsordnung entsprechen und damit zu falschen – aber von Schwarz-Gelb politisch gewollten – Entscheidungen führen. Auch die niedersächsische Landesregierung hat Ramsauer schriftlich aufgefordert, dem Bericht des BRH zu entsprechen und die Entscheidungsgrundlage nachzubessern. Selbst das Bundesfinanzministerium hat in Fachgesprächen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss weitgehend die Kritik des Bundesrechnungshofes geteilt. Sogar die Bundestagsabgeordneten von Union und FDP haben in diesen Fachgesprächen die deutlich höheren Kosten der ÖPP-Umsetzung anerkannt, sich aber dennoch darüber hinweggesetzt.
CDU, CSU und FDP verschwenden mit dieser Entscheidung Millionen von Steuergeldern. Schwarz-Gelb verstößt damit gegen die Bundeshaushaltsordnung, umgeht dreist die Schuldenbremse und verlagert die Kosten der A7-Privatisierung in die Zukunft. Wider besseren Wissens und gegen die Fachexpertise des für Haushaltskontrolle zuständigen Bundesrechungshofes drücken Union und FDP diese teure Autobahnprivatsierung durch. Das ist ein Skandal!
Der Ausbau der A7 könnte wirtschaftlicher mit der konventionellen Bauweise schnell umgesetzt werden – das notwendige Geld dafür bereit zu stellen wäre möglich, wenn der politische Wille vorhanden wäre. Die schwarz-gelbe Koalition setzt die Prioritäten aber komplett falsch: Für überteuerte Privatisierungen der Autobahnen und Verschwendung von Steuergeldern. Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Haushalts- und Verkehrspolitik gibt es nur mit Rot-Grün.
Hintergrund:
Die Bundesregierung plant, den Ausbau der Autobahn 7 in Niedersachsen mit dem sogenannten A-Modell der Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP) umzusetzen. Im Rahmen des A-Modells schließt ein privates Konsortium mit dem Bund einen Vertrag über 30 Jahre. Dieses Konsortium ist für diesen Zeitraum verpflichtet, den bezeichneten Autobahnabschnitt auszubauen, zu erhalten und zu betreiben. Er übernimmt somit alle Aufgaben, die vorher der Bund getragen hatte. Im Gegenzug bekommt der Betreiber die LKW-Mauteinnahmen für den Autobahnabschnitt. Dazu kommt eine Anschubfinanzierung, die zu Beginn des Baus durch den Bund zu leisten ist.
Der Bund ist gemäß Bundeshaushaltsordnung zu einem sorgfältigen und sparsamen Umgang mit seinen Haushaltsmitteln aufgerufen. Er darf daher ein ÖPP-Projekt nur weiterverfolgen, wenn sich daraus keine wirtschaftlichen Nachteile ergeben.
Der Bundesrechnungshof (BRH) weist seit 2011 auf die Unwirtschaftlichkeit des durch die Bundesregierung geplanten A7 -Ausbau als ÖPP-Projekt hin. Zuletzt ausführlich in einem umfangreichen Bericht zu den durch das Verkehrsministerium vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen . Dieser wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss Ende Mai diesen Jahres vorgelegt.
Der Bericht des BRH zeigt deutlich, dass der Ausbau der A 7 als ÖPP-Projekt 12, 8 Mio. Euro mehr kosten wird, als eine Umsetzung durch die öffentliche Hand. Es wird detailliert dargestellt, dass die methodischen Ansätze in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Verkehrsministeriums falsch sind und klar zu einer unzulässigen Bevorzugung der der ÖPP-Lösung führen. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem klaren Schluss, dass die Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Variante nicht belegt wird. Der BRH hat in der Sache auch Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium gehalten, das dabei die Bedenken des Hofes weitestgehend geteilt hat. Ausgehend von der deutlichen Kritik des BRH hat der Rechnungsprüfungsauschuss in einem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen am 01.03.2013 das Bundesverkehrsministerium aufgefordert , die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung der Kritik des BRH vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu überarbeiten. Dem ist das Verkehrsministerium nicht gefolgt, sondern hat weiter auf die Korrektheit seiner Berechnungen beharrt. Es plant nun den privaten A7-Ausbau auszuschreiben. Eine abgestimmte Stellungnahme der Bundesregierung liegt nicht vor.