Seit Oktober letzten Jahres liegt der Bundesregierung folgender Befund vor:
Einmal Minijob, immer Minijob. Das ist das Fazit einer von Familienministerin Schröder in Auftrag gegebenen Studie. Minijobs sind eben nicht – wie gerne von der Bundesregierung behauptet – eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Viel mehr bliebt die Mehrheit der vor allem weiblichen Beschäftigten im Minijob „gefangen“.
Laut der Schröder-Studie sind Minijobs „ein Programm zur Erzeugung lebenslanger ökonomischer Ohnmacht und Abhängigkeit“. Das ist richtig, denn drei Viertel der Minijobberinnen und Minijobber erhalten nach DGB-Angaben weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Die Studie belegt auch, dass gesetzliche Bestimmungen unterlaufen werden. Einem Großteil der Beschäftigten werden die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Urlaubsgeld verweigert.
Trotz dieser seit langem bekannten Befunde hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Minijobgrenze zum Jahreswechsel von 400 auf 450 Euro angehoben und damit das Einfallstor für Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse weiter geöffnet.
Kristina Schröder und Ursula von der Leyen hätten hier beweisen können, dass sie es ernst meinen mit der eigenständigen Existenzsicherung der Frauen. Aber sie haben noch nicht einmal den Versuch unternommen, das Schlimmste zu verhindern.
Dabei wäre es dringend notwendig gewesen, wenigsten den Missbrauch der Minijobs einzudämmen. Eine grundlegende Reform der Minijobs ist von dieser Regierung gar nicht erst zu erwarten.