Heute hat der Finanzausschuss das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. In dem schnellen Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige Regelungen zur effektiven Durchsetzung des europäischen Sanktionsregimes geschaffen. Damit reagieren wir entschlossen auf den brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und verbessern die Wirkungskraft der Sanktionen.
 

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Die Durchsetzung europäischer Sanktionen ist wichtig für die Unterstützung der Ukraine und die Sicherung von Frieden und Freiheit in Europa. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I schaffen wir dafür den dringend erforderlichen Rechtsrahmen. Sanktionen wirken nur, wenn sie unverzüglich und konsequent durchgesetzt werden können. Um dies zu ermöglichen, haben wir die zuständigen Behörden mit Befugnissen ausgestattet um die Vermögensermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen zu verbessern. Durch Auskunftspflichten werden Unternehmen und sanktionierte Personen zur Anzeige verpflichtet. Darüber hinaus verbessern wir den Datenaustausch zwischen den Behörden.“
 

Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:

„Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I ist dabei ein erster, wichtiger Schritt. Die Arbeiten am Sanktionsdurchsetzungsgesetz II laufen bereits. Wir wollen weitere Schritte unternehmen, um die Durchsetzung von Sanktionen zu verbessern. Dafür braucht es langfristig auch strukturelle Veränderungen in Form einer zuständigen Behörde auf Bundesebene. Vorschläge werden wir zeitnah einbringen, um diese im Parlament zu diskutieren.“