Das Ergebnis des Koalitionsausschusses in Sachen Sorgerecht ist misslungen: Die elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern soll zunächst allein der Mutter zustehen. Lediglich auf Antrag des Vaters soll das Familiengericht die Sorge auf beide Eltern gemeinsam übertragen können. Der Kindsmutter bleiben danach bloß sechs Wochen, um die Gründe zu benennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen, kritisiert Christine Lambrecht.
Es ist eine vertane Chance der schwarz-gelben Regierung, dass sie sich nicht dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern zuwendet. Die SPD-Lösung ist ausgewogen, unbürokratisch und hilft mit Vermittlungsversuchen, die einem Familiengerichtsverfahren vorgeschaltet werden, zu informieren und Konflikte beizulegen.
Die Beschäftigung des Koalitionsausschusses der schwarz-gelben Regierung mit dem Thema ist ein Armutszeugnis: Wenn fachliche Fragen nicht mehr von Fachministerien und Fachpolitikerinnen und -politikern gelöst werden, sondern gleichsam als politische Fragen im Koalitionsausschuss landen, beweist das den maroden Zustand von Schwarz-Gelb.
Misslungen ist dementsprechend das Ergebnis: Die elterliche Sorge soll zunächst allein der Mutter zustehen. Lediglich auf Antrag des Vaters soll das Familiengericht die Sorge auf beide Eltern gemeinsam übertragen können. Der Kindsmutter bleiben danach bloß sechs Wochen, um die Gründe zu benennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Diese Situation ist für eine Mutter unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar.
In der Konsequenz, immer dann wenn die Mutter nicht Stellung nimmt oder keine Kindeswohlbegründung liefert, ist die Regelung von Schwarz-Gelb höchst problematisch. Denn dann entscheidet das Familiengericht und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern.
Es ist unverantwortlich, dass Schwarz-Gelb eine derart weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Anhörung der Eltern, ohne frühzeitige Beratung durch kompetente Stellen wie etwa Jugendämter und ohne die gemeinsame Aufklärung der Eltern über die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge zulassen will.