Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter:

Heute verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften. Mit dieser Gesetzesänderung stellt die Koalition auch das Behindern von Helfern durch Gaffer am Unfallort unter Strafe.

„Die jetzt veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 weist einen fast zehnprozentigen Anstieg von Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungskräfte aus. Um diejenigen, die für unsere Sicherheit sorgen und dabei täglich den Kopf für uns hinhalten, besser zu schützen, haben wir die Höchststrafe für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungskräfte von drei auf fünf Jahre heraufgesetzt. In Zukunft unterfallen auch allgemeine Diensthandlungen dem Schutz des § 114 Strafgesetzbuch (StGB). Denn es darf keinen Unterschied machen, ob der Polizeibeamte gerade einen Platzverweis durchsetzt oder einen Streifengang macht.

Auch die Behinderung am Unfallort durch Gaffer wird für die Helfer und Rettungskräfte immer mehr zum Problem. Die Rücksichtslosigkeit dabei nimmt immer mehr zu und gefährdet sogar Menschenleben. Trotzdem war dieses Verhalten bisher rechtlich nur schwer zu ahnden.

Wer anderen am Unfallort helfen will, darf nicht ungestraft von Menschen daran gehindert werden, die nur ihre Sensationslust befriedigen wollen. Denn sie gefährden damit Unfallopfer, Retter und in vielen Fällen auch sich selbst. Mit der heute im Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung wird dieses gemeinschädliche Verhalten unter Strafe gestellt.

Die Koalition hat im Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften durch eine Ergänzung des § 323c des Strafgesetzbuches auch verankert, dass bestraft wird, wer in Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die an einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will. Das Behindern von Rettungsarbeiten reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Der Nachweis einer konkreten Folge ist nicht erforderlich. In der Praxis ist oft schwer nachweisbar, welche Behinderung zu welcher Folge geführt hat. Damit setzt die Koalition eine seit längerem auch vom niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius erhobene Forderung um.

Dies ist auch ein Signal an die  Menschen, die anderen bei Gefahren für Leib und Leben helfen und dabei auch oft sich selbst in Gefahr bringen, dass wir sie nicht alleine lassen!“