Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen;
Annette Sawade, zuständige Berichterstatterin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter;
Martina Stamm-Fibich, zuständige Berichterstatterin:

Der Petitionsausschuss hat über 35 Einzelpetitionen beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt einige Vorschläge zur Gesetzgebung und hat sie an Fraktionen und Ministerien mit Handlungsempfehlungen weiter geleitet.

„Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorschlag eines Petenten, die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern, angegeglichen an die Wahlperioden der Landtage und des Europäischen Parlaments. Wichtig ist für uns, dass zwei Ziele dabei beachtet werden: Einerseits muss der Zeitraum so bemessen sein, dass das Parlament seiner Funktion als zentrales Verfassungsorgan gerecht werden kann. Andererseits muss die Notwendigkeit einer regelmäßigen Erneuerung der demokratischen Legitimation durch Wahlen beachtet werden. Die Petition ist an die Fraktionen überwiesen worden. Sie sind jetzt am Zug.

Eine andere Petition fordert ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetik, Pflegeprodukten und Kleidungsstücken. Viele Menschen kennen kleine Kügelchen, die in Cremes und Duschgels für ein „Peeling“ sorgen und die Haut strahlen lassen sollen. Diese Kügelchen werden aus Polyethylen hergestellt. Über das Abwasser gelangt Mikroplastik in den Wasserkreislauf und die Meere. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Kampf gegen Plastikvermüllung zum Schutz der Umwelt und der Meere ein wichtiges Thema. Deswegen stimmt sie zu, die Petition als Material an die Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen, an Fraktionen weiterzugeben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Dort soll das Thema weiter beraten werden.

Auch bei der Berechnung des Hilfebedarfs pflegebedürftiger Geschwister sieht die SPD-Bundestagsfraktion Handlungsbedarf und hat eine Petition an das Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen. Folgendes Beispiel macht die Problematik deutlich: Wenn zwei pflegebedürftige Kinder in einer Familie jeweils einen Hilfebedarf von 30 Minuten täglich haben, erfüllt keines der beiden Kinder einzeln die Voraussetzungen für die Pflegestufe I. Zusammengerechnet aber beträgt der tägliche Hilfebedarf 60 Minuten. Die Voraussetzungen für Pflegestufe I wären also erfüllt, wenn der Hilfebedarf beider Geschwister addiert wird. Der Prüfauftrag an das Bundesministerium für Gesundheit lautet, die Benachteiligung von Familien mit mehr als einem pflegebedürftigen Kind zu beseitigen. Betroffene brauchen eine Lösung, die der Realität von Familien mit pflegebedürftigen Kindern gerecht wird. Das Ministerium soll prüfen, ob der zeitliche Hilfebedarf von pflegebedürftigen Geschwistern zusammengerechnet werden kann.“