Ein neues SWIFT-Abkommen darf nur verabschiedet werden, wenn es ein hohes Datenschutzniveau garantiert. Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union stehen in der Pflicht: Transparenz, effektiver Rechtsschutz und eine enge Begrenzung der Zwecke müssen die Leitlinien sein, erklären Dieter Wiefelpütz und Gerold Reichenbach.
Ein neues SWIFT-Abkommen darf nur verabschiedet werden, wenn es ein hohes Datenschutzniveau garantiert. Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union stehen in der Pflicht: Transparenz, effektiver Rechtsschutz und eine enge Begrenzung der Zwecke müssen die Leitlinien sein.
Die Fehler des letzten Abkommens müssen vermieden werden. Die Bundesregierung darf nicht erneut einknicken, wenn die Grundrechte in Gefahr sind. Die Übermittlung großer Datenpakete, die Weitergabe an Drittstaaten oder Geheimniskrämerei durch vertrauliche Anhänge sind tabu.
Hintergrund ist der heute anstehende Beschluss im Rat, mit dem der Kommission das Mandat erteilt werden soll, Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen über die Weitergabe von Überweisungsdaten an die USA zum Zweck der Terrorismusbekämpfung aufzunehmen. Ein erstes Abkommen dieser Art war im Rat Ende November beschlossen worden. Innenminister Thomas de Maiziére hatte sich im Rat enthalten, weil die Bundesregierung uneins war. Diese Enthaltung hatte den Beschluss des Rates ermöglicht. Doch das Europäische Parlament verweigerte dem ersten Abkommen im Februar mit einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit die Zustimmung. Zum einen wehrte sich das Europäische Parlament (EP) dagegen, das es im Vorfeld der Verhandlungen vom Rat umgangen worden war. Zum anderen bewies das EP, dass es sorgsam über die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger wacht. Diesen Weg gilt es fortzusetzen.