Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

Heute wurde das neue Aufstiegs-BAföG in 1. Lesung beraten (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Berufstätige können sich ab kommendem Jahr auf noch mehr Unterstützungsleistungen während ihrer Aufstiegsfortbildung verlassen. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich gekämpft.

„Jeder sollte seine beruflichen Ziele klar definieren und auch realisieren können. Dafür reformieren wir das Aufstiegs-BAföG. Höhere Zuschüsse zu Maßnahmen- und Prüfungsgebühren oder die Übernahme des Unterhalts während einer Vollzeitfortbildung entlasten künftige Berufsaufsteigerinnen und -aufsteiger bei den dafür anfallenden Kosten. Damit stärken wir den beruflichen Aufstieg zum Meister, Fachwirt oder Techniker. Die SPD-Bundestagsfraktion schafft in der beruflichen Aufstiegsfortbildung mehr Gebührenfreiheit, ein Ziel für das wir seit langem kämpfen. 

Insbesondere die Förderung aller beruflichen Fortbildungsstufen ist ein deutliches Signal an den Fachkräftemangel und für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung. Wir schaffen damit Übergänge und Unterstützungsmöglichkeiten des beruflichen Aufstiegs nach einer dualen Ausbildung. Dafür setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion schon immer ein.

Der Vollzuschuss zum Unterhalt bei Vollzeitfortbildungen wird insbesondere Erzieherinnen und Erziehern zu Gute kommen. Auch das wird dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenwirken. Gleichzeitig verzahnen wir unsere sozialdemokratische Bildungs- und Familienpolitik noch besser miteinander.“