Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Mit diesem Gesetz sorgen wir für ein modernes Strafverfahren und beschleunigte Strafprozesse ohne dabei Beschuldigtenrechte zu beeinträchtigen.

„Gerade aus der rechtsextremen Szene mussten wir leider mehrfach erleben, dass Verteidiger oft mit ins Blaue hinein gestellten Beweisanträgen oder Befangenheitsanträgen versuchen, Strafprozesse zu verzögern. Diese Möglichkeiten schränken wir ein. Trotz Befangenheitsantrag kann künftig der Strafprozess weitergehen. Beweisanträge sind dann nur zulässig, wenn das beantragte Beweismittel ein mit dem Prozess in Zusammenhang stehendes Beweisergebnis erbringen kann und keine Verschleppungsabsicht vorliegt.

Weil Opfer von Sexualstraftaten leider oft ihre zunächst gemachten Aussagen im Strafprozess unter dem Druck des Täters zurücknehmen oder schweigen, muss bei Sexualstraftaten die Vernehmung auf Video aufgezeichnet werden, es sei denn das Opfer stimmt dem vor der Aufzeichnung nicht zu. Wenn das Opfer nach der Videoaufnahme der Ersetzung seiner Aussage durch die Videoaufnahme im Prozess nicht widerspricht, kann das Video in der Hauptverhandlung die Opferaussage ersetzen.

Der Polizei wollen wir erlauben, die aus DNA-Spuren gewinnbaren Informationen zu Haarfarbe, Augenfarbe, Hautfarbe und Alter für ihre Ermittlungen zu verwenden. Wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen über diese körperlichen Merkmale getroffen werden können, kann die Polizei durch dieses genetische Phantombild die Ermittlungen auf einen bestimmten Personenkreis konzentrieren. Das stigmatisiert keine Minderheiten, sondern hilft der Aufklärung von Straftaten.

Diese Gesetzesänderungen sind wichtige Verbesserungen für einen starken Rechtsstaat, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern umgesetzt wird und die hier vereinbarten 2.000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte auch tatsächlich eingestellt werden.

Leider lehnt die Union die in vielen Ländern bewährte Ton- und Videoaufzeichnung von Strafprozessen ab, obwohl dies gerade bei mehrtätigen Prozessen eine große Hilfe für alle Prozessbeteiligte wäre und dies in vielen anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Wir begrüßen es sehr, dass Justizministerin Christine Lambrecht als ersten Schritt in diese Richtung noch in diesem Jahr eine Expertenkommission einberuft, die Vorschläge für die audiovisuelle Aufnahme von Hauptverhandlungen in Deutschland erarbeiten wird.“