Franziska Kersten, agrarpolitische Sprecherin;
Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter:

Heute ist das Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in 2./3. Lesung. Ziel ist, die Tierhaltungskennzeichnung deutlich auszuweiten und zu verbessern. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie die Tiere gehalten wurden, deren Fleisch sie essen.

„Die verlässliche und klare Tierhaltungskennzeichnung ist die Basis dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst auswählen und sich für mehr Tierwohl entscheiden können. Mit unseren heutigen Beschlüssen machen wir noch mal deutlich, dass die Kennzeichnung kommt und weiterentwickelt wird. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter wissen, dass sie sich mit ihren Haltungsformen entsprechend einordnen werden – zukünftig auch für weitere Nutztierarten. Die Gastronomie wird sich ebenfalls darauf einstellen können, dass die Kennzeichnung niedrigschwellig und unbürokratisch auch diesen Bereich umfassen wird.

Künftig sollen neben Schweinen auch weitere Tierarten wie Rinder und Geflügel einschließlich der daraus gefertigten Produkte der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dies soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung und den Online-Handel gelten. Diese deutliche Erweiterung und Verbesserung der Tierhaltungskennzeichnung wird nun zügig angegangen.“