Peggy Schierenbeck, zuständige Berichterstatterin:

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Künftig macht sich strafbar, wer sich ohne Berechtigung Zugang zur Luftseite eines Flughafens verschafft. Darüber hinaus bekommt mit dem beschlossenen Entwurf die Gebührenbemessung an den einzelnen Flughäfen eine rechtssichere Grundlage.

„Ich begrüße diesen Entwurf von Bundesinnenministerin Faeser sehr, denn Sicherheit ist die zentrale Anforderung an den Luftverkehr. Die Protestaktionen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten an mehreren deutschen Flughäfen aus dem letzten Jahr haben uns deutlich gezeigt, dass das rechtswidrige Eindringen in die Luftseite eines Flughafens zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Luftverkehrs führen kann. Dadurch entstehen auch potenzielle Gefahren für Menschen, die wir nicht zulassen können. Für uns ist klar: Wer in der Absicht handelt, die Betriebsabläufe am Flughafen zu stören und Menschen potenziell zu gefährden, muss angemessen sanktioniert werden. Durch diese Änderung wird künftig die Sicherheit von Menschen und die Sicherung des Luftverkehrs besser gewährleistet.“