Die heute im Kabinett beschlossene Nachfolgeregelung zum Onlinezugangsgesetz (OZG) markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen und serviceorientierten Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin:

"Das 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen für eine moderne Verwaltung gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben. Gleichwohl ist festzustellen, dass die vollständige Umsetzung der Vorgaben des OZG noch nicht erreicht wurde. Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des OZG ist ein wichtiger Durchbruch zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, um die Daueraufgabe ‚Verwaltungsdigitalisierung‘ effektiver vorantreiben zu können. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt den Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faser, jetzt müssen zusammen mit den Bundesländern die Kommunen in der Umsetzung unterstützt werden. Mit der Digitalisierung der Verwaltung wird der Staat resilienter in Krisenzeiten und unter dem vorherrschenden Fachkräftemangel. Digitalisierung kann nur funktionieren, wenn sie auch in jedem kleinen Rathaus ankommt. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden Verhandlungen starkmachen."

Robin Mesarosch, zuständiger Berichterstatter:

"Ein verbesserter Rahmen für die Digitale Verwaltung: Endlich geht es um Ende-zu-Ende-Digitalisierung, also ganzheitliche Lösungen, die den Leuten wirklich etwas bringen. Unterschriften auf Papier haben Prozesse umständlich und langsam gemacht. Darum ist es so wichtig, dass jetzt das Schriftformerfordernis fällt. Wir beschleunigen das Tempo.

Über das OZG hinaus arbeiten wir an einem Gesamtpaket, das funktionierende digitale Identitäten, verknüpfte Register sowie einheitliche Datenstandards und Schnittstellen beinhaltet. Wir beenden die Show mit scheinbar schillernden Schaufensterprojekten, die aber selten funktionieren. Stattdessen schaffen wir endlich eine solide digitale Infrastruktur. Das bundesweite Nutzerkonto als Basisdienst ist dafür nur ein Beispiel."