Nach den Vorfällen bei Bahn, Lidl und Telekom wurde jetzt bekannt, dass der Lebensmitteldiscounter Aldi über Jahre seine Mitarbeiter ausgespäht und einer andauernden heimlichen Videoüberwachung ausgesetzt hat, ohne dass dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich war. Christine Lambrecht und Gerold Reichenbach fordern die Bundesregierung auf, ihre bisherige Position zum Beschäftigtendatenschutz, die eher einem Arbeitgeberschutzinteresse gleicht, zu überdenken.

Der neueste Datenschutzskandal bei Aldi macht nach einer langen Reihe von Datenschutzskandalen deutlich, dass bei Arbeitnehmerrechten und insbesondere beim Beschäftigtendatenschutz einiges im Argen liegt. Nach den Vorfällen bei Bahn, Lidl und Telekom wurde jetzt bekannt, dass der Lebensmitteldiscounter Aldi über Jahre seine Mitarbeiter ausgespäht und einer andauernden heimlichen Videoüberwachung ausgesetzt hat, ohne dass dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich war.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung diesen weiteren Skandal zum Anlass nimmt, ihre bisherige Position zum Beschäftigtendatenschutz, die eher einem Arbeitgeberschutzinteresse gleicht, zu überdenken.

Aber auch bei diesem Thema ist die Koalition in sich zerstritten und eine Einigung nicht in Sicht. Der vorliegende Gesetzentwurf und bedeutet mehr Kontrollpotential für Arbeitgeber, statt mehr Schutz für Arbeitnehmer. Die im Februar angekündigte Einigung zwischen Union und FDP würde zu weiteren Verschlechterungen führen und zu Lasten der Beschäftigten gehen. Es wäre damit legal, ununterbrochene offene Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle durchzuführen - ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde bereits bei einer öffentlichen Anhörung im Mai 2011 durch Sachverständige überwiegend kritisiert. Wir fordern die Bundesregierung auf, aus diesem Verriss Konsequenzen zu ziehen und statt dessen einen eigenständigen Entwurf vorzulegen, der die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützt, keine exzessive Überwachung zulässt und nicht zulässt, dass durch individuelle Zustimmung oder Betriebsvereinbarungen das Schutzniveau noch weiter unterlaufen werden kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im bereits im August 2011 einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen eigenständigen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen, der Beschäftigteninteressen schützt und zudem die Rechte von Betriebs- und Personalvertretungen weiter ausbaut.

 

SPD-Antrag: Weitere Datenschutzskandale vermeiden - Gesetzentwurf zum effektiven Schutz von Beschäftigtendaten vorlegen