Nach intensiven Verhandlungen wurden heute endlich die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in nationales Recht im Kabinett beschlossen. Diese sehr weitreichende Änderung der deutschen Asylgesetzgebung muss nun sorgfältig im parlamentarischen Verfahren beraten werden, sagen Sebastian Fiedler und Hakan Demir.
Teile des Pakets der Kommission für die EU-Finanzperiode ab 2028 sind eine ordentliche Grundlage für die Verhandlungen. Zurecht orientiert sich die Ausgabenseite des Vorschlags nicht zuerst am Status quo. Andere Elemente hingegen sind enttäuschend. Insbesondere bei den Einnahmen bleiben viele Antworten im gestrigen Vorschlag aus, sagt Markus Töns.