Die vor 13 Jahren gegründete Stiftung Umweltenergierecht erreicht heute mit der Übergabe des Bescheides für eine institutionelle Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen wichtigen Meilenstein bei der Förderung und Anerkennung ihrer Arbeit. Die Förderung geht zurück auf den Beschluss des Bundestages zum Haushalt 2022.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Die Stiftung Umweltenergierecht leistet seit Jahren kontinuierlich und mit herausragender Expertise Sachverständigenarbeit. Dies findet regelmäßig auch Einzug im Parlamentarischen Prozess im Rahmen von Öffentlichen Anhörungen. Mit der institutionellen Förderung der Stiftung Umweltenergierecht wird diese auch für die betreffenden parlamentarischen Verfahren wertvolle Arbeit flankiert.“
Andreas Mehltretter, stellvertretender Sprecher für Klimaschutz und Energie:
„Es ist eine sehr gute Nachricht, dass die Stiftung Umweltenergierecht nun als Institution langfristig finanziell stabil aufgestellt ist. Die Stiftung Umweltenergierecht leistet wichtige Arbeit bei der rechtlichen Bewertung der Energiewende-Rahmenbedingungen und unserer Diskussionen im Bundestag. Dank der institutionellen Förderung kann dieser bedeutende Beitrag zur effektiven Umsetzung der Energiewende nun noch ausgeweitet werden.“