Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:

Zum heutigen Welttag der kulturellen Vielfalt betont die SPD-Bundestagsfraktion die Freiheit von Kunst und Kultur. Vielfalt kann sich nur entfalten, wenn Kunst- und Kulturschaffende in ihrem Wirken durch staatlich garantierte Grund- und Freiheitsrechte geschützt sind.

„Dass der Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung auch von der UNESCO jährlich am 21. Mai begangen wird, zeigt die internationale Bedeutung und den großen Wert kultureller Vielfalt. Denn Grund- und Freiheitsrechte der Kunst- und Kulturschaffenden geraten immer mehr unter Druck. In vielen Ländern wird die Arbeit von insbesondere kritischen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Akteuren der Zivilgesellschaft eingeschränkt, viele Betroffene können ihren Beruf nicht frei ausüben.

In diesem Jahr wird der Blick insbesondere auf die Grund- und Freiheitsrechte der Kunst- und Kulturschaffenden gerichtet, denn nur zwei Tage später, am 23. Mai 2019, feiert die Bundesrepublik Deutschland das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes. Ein Grundgesetz, das die Kunstfreiheit in Art. 5 Absatz 3 als Grundrecht garantiert und als wesentlich für die demokratische Grundordnung erachtet.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich noch stärker dafür einsetzen, die freiheitliche Demokratie zu bewahren und sie vor Bedrohungen zu schützen. Demokratie lebt von Vielfalt, Demokratie lebt von Dialog. Nur so können wir Kunst- und Kulturschaffenden Raum zur Entfaltung geben und unser kulturelles Erbe zu erhalten.“