Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter:
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Durch das Gesetz sollen unter anderem doppelte Berichtspflichten vermieden werden.
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie machen wir einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz in der deutschen Wirtschaft und schaffen Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die neue Berichterstattungspflicht ermöglicht es den Unternehmen, ihre ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Auswirkungen klar und nachvollziehbar darzustellen. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen von Verbraucher:innen und Investoren, sondern fördert auch eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die Verantwortung übernimmt – sowohl hierzulande als auch auf globaler Ebene.
Als SPD-Bundestagsfraktion sind wir uns bewusst, dass Berichtspflichten eine große Belastung für Unternehmen darstellen. Deshalb ist es wichtig, dass die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene teilweise abgebaut wurden. Unser Ziel ist es, die Belastungen für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Der heute vorgelegte Entwurf der Bundesregierung ist ein guter Ausgangspunkt für ein kluges und schlankes Umsetzungsgesetz.“