Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Es ist zu begrüßen, dass im gestrigen Urteil für den Haupttäter des Staufener Missbrauchsfalls Sicherheitsverwahrung angerordnet wurde, sodass keine Gefahr mehr von ihm ausgehen kann. Klar ist, dass wir Kindermissbrauch weiter bekämpfen müssen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen.

"Als Konsequenz aus dem Staufener Kindesmissbrauchsfall streben wir Fortbildungspflichten für Familienrichter an, dies ist auch bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Zusätzlich werden Möglichkeiten, damit Polizisten künftig mit computergeneriertem pornografischen Material agieren können, derzeit im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geprüft. Diese Prüfung warten wir ab und werden dann die nötigen Schritte einleiten.

Vor Ort in Freiburg gilt es jetzt rasch die Fehler in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden aufzuklären. Dieser abscheuliche Fall hat erneut gezeigt, dass wir Kindesmissbrauch stärker bekämpfen müssen. Deshalb haben sich SPD und Union im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Strafschärfungen zum Schutz vor Kindesmissbrauch zu beschließen. Sexualstraftaten gegen Kinder sind besonders schrecklich, weshalb wir den Schutz der Kinder verbessern müssen. So stellen wir den Versuch der Kontaktaufnahme mit Kindern in sexueller Absicht zum Beispiel in Chatrooms, das sogenannte Cybergrooming, unter Strafe. Nach heutiger Rechtslage bleibt straflos, wer in sexueller Absicht mit einer Person Kontakt aufnimmt, die er für ein Kind hält, bei der es sich aber tatsächlich um einen Erwachsenen handelt.“