Wir unterstützen die Forderung der Arbeits- und Sozialminister ausdrücklich, das Verfahren zur Bestimmung der Kinderregelsätze auf neue Füße zu stellen. Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, sondern haben eigene Bedürfnisse. Die Regelleistungen für Kinder müssen deren notwendigen Bedarf abbilden, erklärt Anette Kramme.

 

Wir unterstützen die Forderung der Arbeits- und Sozialminister ausdrücklich, das Verfahren zur Bestimmung der Kinderregelsätze auf neue Füße zu stellen. Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, sondern haben eigene Bedürfnisse. Die Regelleistungen für Kinder müssen deren notwendigen Bedarf abbilden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine zielgenaue Bedarfsermittlung als Grundlage für eigenständige und bedarfsgerechte Kinderregelsätze ein. Bereits in der Vergangenheit konnten wir durchsetzen, dass die Kinderregelsätze besser ausgestaltet werden: So haben wir beispielsweise mit der Einführung der dritten Stufe des Kinderregelsatzes für 7- bis 13-jährige den Bedarf dieser Altersgruppe besser abgebildet. Der Betrag ist um 40 Euro auf 251 Euro angehoben worden - gegen den anfänglichen Widerstand der CDU/CSU.

 

Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kinderregelsätzen ist Anfang 2010 zu rechnen. Die Regierung sollte dieses Urteil nicht abwarten, sondern schon heute beginnen, Alternativen zur gängigen Praxis zu entwickeln.