Christine Lambrecht, erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
Wenn Vereine Flüchtlinge ohne Mitgliedsbeiträge aufnehmen, darf dies nicht deren Gemeinnützigkeit gefährden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium übereingekommen sind, die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen nicht zu beanstanden.
„Die Presse berichtet über Fälle, in denen Sportvereinen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit angedroht wurde, weil sie Flüchtlinge ohne Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen am Training teilnehmen ließen.
Den Vereinen kommt bei der Integration von Flüchtlingen eine große Bedeutung zu. Wir müssen deshalb möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zur Beteiligung am Vereinsleben geben. Die Verletzung einer formalen Satzungsbestimmung, die eine Teilnahme an den Vereinsaktivitäten nur nach Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags vorsieht, darf zu keinen steuerlichen Nachteilen führen.
Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass sich die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium darin einig sind, eine beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen als Vereinsmitglieder nicht zu beanstanden. Das Engagement der Vereine für Flüchtlinge darf deren Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbegünstigung nicht gefährden.“