Der weitere Ausbau von Ganztagsschulen ist sinnvoll, machbar und bezahlbar. Voraussetzung ist, dass neben dem weiteren Ausbau der Plätze auch die Bildungsqualität gleichrangig gefördert wird. Vor allem müssen Bund und Länder hier dauerhaft zusammenarbeiten können. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei neue Studien der Bertelsmann-Stiftung. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz verhindert jedoch derzeit eine gemeinsame Kraftanstrengung und muss deshalb abgeschafft werden, sagt Ernst-Dieter Rossmann.

 

Zwei neue Studien der Bertelsmann-Stiftung zeigen eines deutlich: der weitere Ausbau des Ganztagsschulangebots ist sinnvoll, machbar und bezahlbar. Voraussetzung ist, dass neben dem weiteren Ausbau der Plätze auch die Bildungsqualität gleichrangig gefördert wird. Vor allem müssen Bund und Länder hier dauerhaft zusammenarbeiten können. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz verhindert jedoch derzeit eine gemeinsame Kraftanstrengung.

 

Hieran ändert auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts, der die Verfassung nur zu Gunsten der Spitzenforschung an Hochschulen öffnen will. Dies geht an den Problemlagen in Kitas, Schulen und selbst Hochschulen aber völlig vorbei. Deshalb lehnt die SPD-Bundestagsfraktion den Regierungsentwurf ab und hat einen breiteren Bildungsartikel 104c vorgeschlagen. Wer mehr und bessere Ganztagsschulen will, muss das Kooperationsverbot gänzlich abschaffen.

 

Die positiven Potenziale ganztägiger Schulangebote zeigen sich bereits bei ersten wissenschaftlichen Untersuchungen. Sie können aber nur dann wirken, wenn beide Ziele, der Ausbau des Angebots wie die Bildungsqualität, gleichzeitig verfolgt werden. Das ist die Erkenntnis des ersten rot-grünen Ganztagsschulprogramms. Die notwendigen Mittel sind ohne den Bund allerdings kaum aufzubringen. Die SPD hat mit ihrem Grundgesetzvorschlag und dem Nationalen Pakt für Bildung und Entschuldung einen Weg aufgezeigt, wie gemeinsame Verantwortung, Haushaltskonsolidierung und jährlich 20 Milliarden Euro mehr für Bildung gleichzeitig erreicht werden können.

 

Entsprechend hat die SPD-Bundestagsfraktion den Ganztagsschulausbau zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit bis zur Bundestagswahl 2013 gemacht. Im Rahmen der Zukunftsprojekte wird ein Konzept erarbeitet, um spätestens 2020 einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz einzuführen und parallel qualitative Verbesserungen zu erreichen.

 

Im Herbst 2012 wird die Fraktion ihre Überlegungen für diesen "Masterplan Ganztagsschule 2020" vorstellen. Die beiden neuen Studien kommen so gesehen auch zur rechten Zeit, um hier noch berücksichtigt zu werden.