Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

Heute verabschiedet der Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz das letzte Gesundheitsgesetz in dieser Wahlperiode. Mit stabilen Beiträgen, besseren Leistungen und mehr Qualität ist es ein Spiegel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Darum hat die SPD-Fraktion im Bundestag auch lange gerungen.

„Wir garantieren auch 2022 – trotz Pandemie –, dass die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt unter 40 Prozent bleiben. Die Kosten für Impfungen und Tests werden deshalb im Jahr 2021 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dadurch werden die Kassen um rund drei Milliarden Euro entlastet. Für 2022 wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um sieben Milliarden Euro erhöht, um höhere Beiträge für Versicherte in Zukunft zu vermeiden. Vor der Bundestagswahl wird dann entschieden, ob es weitere Bundeshilfen braucht, um die Beiträge zu stabilisieren. Im Durchschnitt wird der Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent bleiben.

Die SPD-Fraktion im Bundestag sorgt für mehr beziehungsweise bessere Leistungen für die Versicherten. Zum Beispiel indem ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessensleistungen in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Außerdem führen wir ein neues Behandlungsprogramm für die Behandlung von Adipositas ein und stärken die Hospizarbeit weiter.

Wir verbessern Qualität und Transparenz in der Versorgung, zum Beispiel durch schärfere Vorgaben für Mindestmengen im Krankenhaus. Außerdem werden einrichtungsbezogene Vergleiche künftig veröffentlicht – im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die Pflege im Krankenhaus haben wir durchgesetzt, dass ein Personalschlüssel entwickelt wird, so wie das in der Altenpflege auch schon geschehen ist. Damit wird sichergestellt, dass genug Pflegepersonal eingesetzt wird, um wirklich gute Pflege zu gewährleisten. Das verbessert auch die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege.

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wird gestärkt, weil endlich im Strafgesetzbuch fünf eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte verankert wird.“