Opfer von Zwangsheirat brauchen wirksamen Schutz. Dabei sind das Wiederkehrrecht und der neu geschaffene Straftatbestand zwei Schritte in die richtige Richtung. Aber völlig falsch ist es, die Frist der erforderlichen Ehedauer zu verlängern, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die Opfer in Deutschland voraussetzt. Damit werden letztlich Zwangsverhältnisse und Gewalt begünstigt, kritisieren Aydan Özoguz, Rüdiger Veit und Olaf Scholz.
Opfer von Zwangsheirat brauchen wirksamen Schutz. Dazu gehört das Recht der Opfer, nach Deutschland zurückzukehren, sobald die Zwangssituation ein Ende hat. Das ist ausländerrechtlich bislang nicht sicher gestellt. Deshalb ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wiederkehrrecht ein guter Schritt in die richtige Richtung, wenngleich es kleinkariert ist, in diesen Fällen auch noch zu prüfen, ob sich das von hier stammende Opfer wieder in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügt.
Wir begrüßen dabei auch den neu geschaffenen Straftatbestand der Zwangsheirat. Hier muss zwar keine Lücke geschlossen werden, das ist schon unter Rot-Grün geschehen. Der besondere Straftatbestand ist aber ein verstärkt sichtbares Zeichen der Ächtung durch unsere Rechtsordnung.
In diesem Zusammenhang ist es aber ein ganz falsches Zeichen, die Frist zu verlängern, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland voraussetzt. Mit der Verlängerung der erforderlichen Dauer der Ehe von zwei auf drei Jahre wird die Abhängigkeit von Frauen von ihrem Ehepartner verstärkt, werden Zwangsverhältnisse und Gewalt begünstigt.
Die ergänzenden Regelungen zu den Integrationskursen machen klar: Um neue Sanktionen geht es nicht. Was dazu notwendig ist, steht seit langem im Gesetz. Das heißt vor allem, dass alle, die freiwillig an einem Sprachkurs teilnehmen wollen, die Möglichkeit hierzu bekommen müssen. Doch das Gegenteil ist derzeit der Fall. Im September standen bereits 9.000 Interessierte auf den Wartelisten.