Simone Raatz, zuständige Berichterstatterin:

Die Große Koalition hat gestern den Gesetzentwurf für die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (dem Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung bedeutet eine längst überfällige Stärkung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

„Für viele der 200.000 beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist die vereinbarte Gesetzesänderung ein wichtiger Meilenstein. Denn damit wird unsachgemäßen Kurzbefristungen endlich ein Riegel vorgeschoben.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir darüber hinaus gemeinsam mit unserem Koalitionspartner am Gesetzentwurf der Bundesregierung zwei wesentliche Änderungen durchsetzen.

So konnten wir eine rechtliche Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen: Sie werden sich zukünftig an den bewilligten Projektzeitraum richten. Damit sichern wir, dass sich Drittmittelverträge an die gesamte Projektlaufzeit und nicht nur nach den in jährlichen Scheiben bereitgestellten Mittel richten.

Weiterhin sah der Kabinettsentwurf zur Gesetzesänderung vor, dass studentische bzw. wissenschaftliche Hilfstätigkeiten während des Studiums bis zu einer Dauer von vier Jahren möglich sein sollten. Dieser Befristungsrahmen wurde von den Koalitionsfraktionen auf sechs Jahre korrigiert. Da die Studiendauer in der Regel zwischen fünf bis sechs Jahren liegt, passen wir damit den zulässigen Befristungsrahmen an die Studienrealitäten - insbesondere vieler Studierender aus einkommensschwachen Familien - an."