Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin:
Das hessische Finanzgericht hat die Gemeinnützigkeit von attac bestätigt. Eine politische Betätigung von Vereinen und Verbänden ist nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung.
„Gestern wurde vor dem Frankfurter Finanzgericht der Klage von attac zur Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit stattgegeben. Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ist nicht nur für andere politisch tätige Organisationen, sondern auch für Nichtregierungsorganisationen im kulturellen und sozialen Bereich bahnbrechend. Die Entscheidung lässt auch andere Organisationen aufatmen und bestärkt sie in ihrer Arbeit.
Die Herausforderungen der Gegenwart erfordern die aktive Mitgestaltung durch zivilgesellschaftliche Organisationen, von der produktiven Gestaltung des demografischen Wandels, über die Armutsbekämpfung, der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bis zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen. Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht muss diese Mitgestaltung ermöglichen und befördern.
Im Zuge einer Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechtes kann auch über die Aufnahme weiterer Handlungsfelder in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke nachgedacht werden; wie etwa die Förderung der Menschenrechte, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern sowie transsexuellen, transidenten und intersexuellen Menschen, der Schutz gleichgeschlechtlicher Lebensweise vor Diskriminierung, nachbarschaftliche Hilfen sowie die europäische Integration.“