Mathias Stein, zuständige Berichterstatter;
Gustav Herzog, zuständige Berichterstatter:

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Nicht enthalten ist die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen.

„Ein wesentliches verkehrspolitisches Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, mehr Güterverkehr von der Straße auf die umweltfreundlicheren Alternativen Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Deswegen wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, beide Verkehrsträger attraktiver zu gestalten. Aus Zeitgründen konnte jedoch die zugesagte Abschaffung der Gebühren für die Binnenschifffahrt für das Jahr 2018 nicht mehr umgesetzt werden. Im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 fehlt sie aber weiterhin. Statt Planungssicherheit für den Güterverkehr auf der Wasserstraße zu schaffen, sendet der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer damit falsche Signale an die Logistikbranche, Verkehre von der Wasserstraße auf die Schiene zu verlagern. Denn für die Reduzierung der Trassenpreise auf der Schiene stellt der Bund 2018 bereits 175 Millionen Euro bereit, ab 2019 sind es jährlich 350 Millionen Euro.

In dieser Wahlperiode soll ein Masterplan Binnenschifffahrt vorgelegt werden. Dazu gilt es, die Infrastruktur zu stärken, die Motoren der Flotte zu modernisieren, die Digitalisierung voranzutreiben und Güterverkehre auf der Wasserstraße wirtschaftlicher zu machen. Die Abschaffung der Befahrensabgaben ist für dieses Ziel die zentrale Voraussetzung. Denn die Wasserstraße verfügt, im Gegensatz zu den bereits stark ausgelasteten Verkehrsträgern Straße und Schiene, über große Kapazitätsreserven, um zusätzliche Güterverkehre aufzunehmen. Ohne die Gebührenbefreiung haben die Binnenschiffer allerdings nahezu keinen Spielraum, ihre Transportkapazitäten günstiger anzubieten, wie es auf der Schiene bereits möglich ist.

Die Binnenschifffahrt braucht die klare Zusage, dass die Befahrensabgaben ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr erhoben werden. Das Verkehrsministerium muss zusichern, dass die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.“