Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gebäudeenergiegesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts von Gebäuden.

„Das Gebäudeenergiegesetz führt zusammen, was zusammen gehört: Die Energieeffizienz und die Energieversorgung von Gebäuden werden künftig in einem einzelnen, aufeinander abgestimmten Gesetzeswerk einheitlich geregelt. Das ordnungsrechtliche Nebeneinander von Energieeinsparverordnung, Energieeinspargesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gehört damit endgültig der Vergangenheit an.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Gebäudeenergiegesetz in der vergangenen Legislaturperiode noch an unterschiedlichen Vorstellungen der Koalitionsfraktionen gescheitert ist. Umso mehr freut es uns, dass wir den in dieser Legislaturperiode umfassend überarbeiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Punkten weiter verbessern konnten – und wir ein Gesetz verabschiedet haben, das den Klimaschutz im Gebäudebereich spürbar voranbringen wird: Mit der Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, zusätzlichen Anreizen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien, dem forcierten Ausstieg aus fossilen Energieträgern und nicht zuletzt mit zahlreichen innovativen Ansätzen geben wir Deutschland ein modernes Ordnungsrecht für eine zunehmend erneuerbare Energieversorgung von Gebäuden.

Mit erkennbar sozialdemokratischer Handschrift kann der Klimaschutz im Gebäudebereich nun endlich Fahrt aufnehmen. Zugleich zeigt die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes, die gemeinsam mit der Abschaffung des Solardeckels und der Umsetzung der Einigung bei Mindestabständen für die Windkraft erfolgt, dass die Koalition auch in energiepolitischen Fragen handlungsfähig ist.“