Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:
Heute wurde der Entwurf des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes abschließend im Bundestag beraten und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlossen.
„Der Bund wird kleinere Flughäfen bei den Flugsicherungskosten unterstützen. Denn für kleinere Flughäfen war es bisher nachteilig, dass sie eine Flugsicherungsorganisation beauftragen und deren Kosten selbst übernehmen mussten, während an den großen Verkehrsflughäfen Flugsicherungsdienste, über Gebühren geregelt, von der Deutschen Flugsicherungs GmbH (DFS) erbracht werden. Das Gebührenrecht gilt jetzt auch für die kleineren Airports. Dazu wird ein zweiter Gebührenbereich geschaffen. Für den bestehenden und den zweiten Gebührenbereich wird ein möglichst einheitliches Gebührenniveau angestrebt. Um dieses erreichen zu können, werden verfügbare Bundesmittel eingesetzt werden, um eine eventuell verbleibende Finanzlücke zwischen Einnahmen und Flugsicherungskosten auszugleichen.“