Angemessene Einnahmen aus einem Ferienjob sollen nicht mehr als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtigt werden. Eine Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien darf dabei eine Dauer von vier Wochen im Jahr nicht überschreiten. Damit lehnt sich der SPD-Vorschlag zur Definition von Ferienjobs an das bewährte Jugendarbeitsschutzgesetz an, erklären Anette Kramme und Katja Mast.
Viele junge Menschen verdienen sich durch Ferienjobs etwas hinzu. Sie wollen sich damit kleine Wünsche erfüllen. Gleichzeitig sammeln sie erste Berufserfahrungen.
Bei jungen Menschen aus SGB II - Bedarfsgemeinschaften wird das Einkommen aus einem Ferienjob auf das Sozialgeld angerechnet. Ein Ferienjob verliert dadurch nicht nur an Attraktivität. Es ist auch demotivierend, wenn das erarbeitete Einkommen eingesetzt werden muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, während Mitschüler ihren vollen Lohn behalten dürfen. Diese Gerechtigkeitslücke will die SPD-Bundestagsfraktion durch einen Gesetzesvorschlag nun schließen. Angemessene Einnahmen aus einem Ferienjob sollen nicht mehr als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtigt werden. Eine Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien darf dabei eine Dauer von vier Wochen im Jahr nicht überschreiten. Damit lehnt sich der SPD-Vorschlag zur Definition von Ferienjobs an das bewährte Jugendarbeitsschutzgesetz an, Ferienjobs tragen dazu bei, die eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen, sie geben jungen Menschen Selbstbewusstsein, motivieren zum Lernen und bilden einen ersten Anhaltspunkt, sich beruflich zu orientieren. Gerade Jugendlichen aus SGB II - Bedarfsgemeinschaften können Ferienjobs helfen, Perspektivlosigkeit und Resignation vorzubeugen. Alle Jugendlichen müssen die gleichen Chancen und Anreize erhalten.