René Röspel begrüßt, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind. Denn menschliches Leben kann und darf aus ethischen Gründen nicht patentiert werden.

 

Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

 

Diese Entscheidung ist folgerichtig. Ein Patent sichert dem Patentinhaber das wirtschaftliche Alleinverwertungsrecht für eine Erfindung. Menschliches Leben - und embryonale Stammzellen entstammen einem menschlichen Embryo - aber kann und darf aus ethischen Gründen nicht patentiert werden.

 

Negative Auswirkungen auf die Forschung mit Stammzellen sehe ich hingegen nicht. Denn Stammzellforschung in Deutschland wird nach wie vor überwiegend öffentlich gefördert, und das wird mit und ohne Patente noch lange so bleiben. Dass aber menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, ist zu begrüßen.