Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat das Gesetzgebungsverfahren in sprachlicher Hinsicht begleitet und zu einer besseren Verständlichkeit des Gesetzestexts beigetragen.
„Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen immer wieder, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Kritik konstruktiv aufgegriffen. Ziel ist es, Gesetzestexte sprachlich so zu verbessern, dass sie auch für Bürgerinnen und Bürger ohne Jurastudium verständlich werden. Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristische Texte können nicht beliebig vereinfacht werden; sie müssen rechtssicher bleiben. Außerdem müssen bestimmte Abläufe im Gesetzgebungsverfahren angepasst werden, denn bisher ist diese Form der Sprachberatung im Bundestag nicht vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Gesellschaft für deutsche Sprache beauftragt, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz Vorschläge für einen einfacher formulierten Gesetzestext zu machen. Sie nahm dabei Korrekturen im Bereich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik vor, konnte Formulierungen präzisieren und durch strukturelle Veränderungen die Verständlichkeit des Entwurfs an vielen Stellen deutlich verbessern. Auch schon durch eine andere Wortwahl konnten Inhalte klarer und eindeutiger gefasst werden: So wurde zum Beispiel aus der „Bewerbung von Vermögensanlagen“ die „Werbung für Vermögensanlagen“. Statt vom „Hinweis“ ist jetzt vom „Warnhinweis“ die Rede und die Anleger nehmen eine Bestätigung nicht „im Wege einer eigenständigen Texteingabe“, sondern „durch eigenständige Texteingabe“ vor. Aus „befreiten Vermögensanlagen“ wurden „Vermögensanlagen, die von Vorschriften dieses Gesetzes befreit sind“.
Der erfolgreiche Versuch, beim Kleinanlegerschutzgesetz die Sprachberatung hinzuzuziehen, hat uns gezeigt, dass auch innerhalb der kurzen parlamentarischen Fristen noch sprachliche Verbesserungen möglich sind. Insofern sollte die Gesellschaft künftig häufiger in die sprachliche Beratung laufender Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden.“