Johannes Kahrs, designierter Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen:

Die Unterzeichnung eines extrem homosexuellenfeindlichen Gesetzes durch den Präsidenten Ugandas, Yoweri Museveni, ist ein unfassbares Vergehen gegen die Menschenrechte. Daher sollte Deutschland die Entwicklungszusammenarbeit auf den Prüfstand stellen . Das Außenministerium ist aufgerufen, sich weiterhin am internationalen Druck auf Uganda zu beteiligen.

„Der Präsident von Uganda hat heute ein Gesetz unterzeichnet, das für ‚schwere homosexuelle Handlungen‘ lebenslange Haftstrafen vorsieht. Außerdem wird jeder bestraft, der Homosexuelle ‚fördert‘, in dem er ihnen beispielsweise eine Wohnung vermietet, sowie jeder, der ihm bekannte schwule, lesbische oder transidente Menschen nicht bei der Polizei anzeigt. Das Gesetz verstößt in so eklatanter Manier gegen die Menschenrechte, dass man die Berichte darüber nur noch mit Fassungslosigkeit lesen kann. In einer ursprünglichen Fassung des Gesetzes war sogar die Todesstrafe für homosexuelle Menschen vorgesehen.

Vor der Unterzeichnung, deren Ankündigung in Kampala von Jubelgeschrei ugandischer Politiker aufgenommen wurde, hatten sich viele Staatschefs besorgt gezeigt. Auch US-Präsident Barack Obama und der südafrikanische Friedensnobelpreisträger Bischof Tutu kritisierten das Gesetz aufs schärfste. Sachliche Kritik scheint an Ugandas Führung und Parlament aber abzuprallen.

Deutschland hat für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda für den Zeitraum 2013 – 2016 Gelder in Höhe von 119,5 Millionen Euro eingeplant. Dieses Geld wurde von den deutschen Steuerzahlern, also auch von Lesben, Schwulen, erarbeitet. Wir fordern vom Bundesminister für Entwicklungszusammenarbeit Gerd Müller, sämtliche Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, wie dies die USA und auch andere Staaten schon getan haben, und wo möglich, die Zahlung deutschen Geldes an Uganda zu stoppen – wobei Organisationen und Initiativen, die sich gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben einsetzen (sofern dies überhaupt noch möglich ist), davon ausgenommen sein müssen.

Dasselbe muss für die anderen westafrikanischen Staaten, in denen ähnliche Gesetze verabschiedet wurden oder geplant sind, insbesondere Nigeria, gelten.

Ich fordere Außenminister Steinmeier auf, in seinen Bemühungen konsequent fortzufahren, zusammen mit seinen europäischen Kollegen jeden möglichen diplomatischen Einfluss auf diese Staaten geltend zu machen, um eine Rücknahme dieser Gesetze und Gesetzesvorhaben zu erreichen.“