Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

Heute hat Justizministerin Katarina Barley den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung veröffentlicht. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.

„Endlich erhalten die gesetzlichen Betreuer eine höhere Vergütung für ihre wichtige Aufgabe. Die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent ist eine vernünftige Lösung, um die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der gesetzlichen Betreuung zu beheben. Weil viele Betreuungsvereine in Existenznot sind, ist Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Bundesländern zu danken, dass nun ein hervorragendes Ergebnis aus den Bund-Länder-Gesprächen vorgelegt werden konnte.

Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst werden. Diese berechnen sich aus vier Faktoren: der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung, der Vermögenssituation und des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betreuten, d.h. ob ambulant oder stationär. Diese neue Systematik der Fallpauschalen baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht zudem die künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.

Der mit den Ländern abgestimmte Vorschlag muss jetzt zügig in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es herrscht Zeitdruck. Seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten. Unser Ziel muss es sein, dass wir noch in der ersten Jahreshälfte 2019 das Gesetz verabschieden.“