Saskia Esken, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Digitale Agenda;
Susann Rüthrich, Kinderbeauftragte (Kinderkommission):

Das zentrale Ergebnis des Fachgespräches des Ausschusses Digitale Agenda und der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder zum Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder” ist die Forderung, dass die Befähigung zur digitalen Selbstständigkeit deutlich verbessert werden muss. Es ist eine zentrale Herausforderung und wichtige Aufgabe des Bundes, die Medienkompetenz und die Medienbildung zu stärken und auszubauen.

„Dabei handelt es sich bei der Gewinnung von Medienkompetenz und Medienbildung nicht nur um ein Thema für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Eltern, Erzieher und Pädagogen. Die Sachverständigen haben bekräftigt, dass der beste Schutz der Kinder und Jugendlichen die Befähigung zur „digitalen Selbstständigkeit“ darstellt. Damit ist gemeint, dass jeder Mensch in der Lage sein soll, alle Möglichkeiten der „Digitalen Gesellschaft“ möglichst selbstständig nutzen und – anders herum – sich vor allen damit verbundenen Risiken gut schützen zu können. Oberstes Ziel muss es daher sein, die Medienbildung auszubauen und die Medienkompetenz zu stärken. Dies sollte am besten in erziehungspartnerschaftlicher Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern geleistet werden. Aber auch die Hersteller und Anbieter sind gefragt, den Jugendmedienschutz bereits in ihre Produkte oder Angebote zu implementieren oder im Rahmen vom Selbstkontrollinstrumenten weitere Beiträge zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu leisten. So muss es beispielsweise vermieden werden, dass Kinder bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten allein gelassen werden. Dringend notwendig sind auch Angebote zur schnellen Abhilfe bei Übergriffen, beispielsweise eine Art Notrufmöglichkeit in Chatangeboten von Onlinespielen für Kinder.

Dabei ist unbestritten, dass es auch rechtliche Vorgaben zum Schutz der Kinder und Jugendlichen geben muss und dass diese durchgesetzt werden müssen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass angesichts der Schnelligkeit technologischer Innovationen immer wieder geprüft werden muss, ob der bestehende Rechtsrahmen ausreicht oder ob es neue Schutzlücken gibt. Dies sollte am besten in erziehungspartnerschaftlicher Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern geleistet werden. Aber auch die Hersteller und Anbieter sind gefragt, den Jugendmedienschutz bereits in ihre Produkte oder Angebote zu implementieren oder im Rahmen vom Selbstkontrollinstrumenten weitere Beiträge zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu leisten. So muss es beispielsweise vermieden werden, dass Kinder bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten allein gelassen werden. Dringend notwendig sind auch Angebote zur schnellen Abhilfe bei Übergriffen, beispielsweise eine Art Notrufmöglichkeit in Chatangeboten von Onlinespielen für Kinder.“