Diejenigen Bundesländer, die die Datenschutzaufsicht noch immer in ein Ministerium integriert haben, müssen nun schnell unabhängige Stellen schaffen. Dazu gehört auch, dass diese Stellen keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein dürfen. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen. Dies muss auch Konsequenzen haben für die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums des Inneren muss gestrichen werden, erklärt Olaf Scholz.
Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung klargestellt hat, dass die europäischen Datenschutz-Richtlinie nicht nur "völlige Unabhängigkeit" besagt, sondern auch "völlige Unabhängigkeit" meint. Zu den notwendigen Reaktionen auf die Datenschutzskandale in der Privatwirtschaft, die uns in den vergangenen Jahren beschäftigt haben, gehört die Stärkung der Datenschutzaufsicht in der Privatwirtschaft.
Der Europäische Gerichtshof hat dies mit seiner Entscheidung unterstrichen. Diejenigen Bundesländer, die die Datenschutzaufsicht noch immer in ein Ministerium integriert haben, müssen nun schnell unabhängige Stellen schaffen. Dazu gehört auch, dass diese Stellen keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein dürfen. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen. Dies muss auch Konsequenzen haben für die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums des Inneren muss gestrichen werden.