Gerold Reichenbach, zuständige Berichterstatter:

Heute fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU statt. Hierbei wurde der nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zur Anpassung des deutschen Rechts an die ab 2018 unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung von den Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherverbänden begrüßt. Allerdings kritisierten die Datenschutz-Experten auch die unnötigen und europarechtlich bedenklichen Einschränkungen der Betroffenenrechte auf Information, Auskunft und Löschung.

„Wir in der Koalition nehmen diese Kritik sehr ernst und haben mit entsprechenden Änderungen des Gesetzesentwurfs darauf reagiert. Die weitreichenden Einschränkungen der Betroffenenrechte müssen auf wenige und konkret gefasste Fälle beschränkt werden, bei denen es um den Schutz von Kleinunternehmen mit überwiegend analoger Datenverarbeitung geht. Wir wollen den Verbraucher vor den Datenkraken schützen ohne von dem kleinen Bäckerladen sinnlosen Aufwand zu fordern. Bestätigt wurden in der Anhörung auch die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz und Verbraucherschutzregelungen im Bereich des Scoring.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein großer Erfolg für die Verbraucherrechte in Europa. Durch das neu eingeführte Marktortprinzip müssen alle Unternehmen, die in Europa ihre Produkte oder Leistungen anbieten, die Anforderungen der Grundverordnungen an den Datenschutz einhalten. Diese Harmonisierung der Rechtsordnungen führt zu einem höheren Schutz der Verbraucher und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Gleichzeitig ist es mit dem Anpassungsgesetz gelungen, den hohen Datenschutzstandard in Deutschland auch nach Inkrafttreten der Grundverordnung zu sichern.”