Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Begleitgesetz zur EU-Verordnung über Interbankenentgelte. Damit werden die zwischen Händler- und Verbraucherbank anfallenden Gebühren für Kredit- und Debitkartenzahlungen gedeckelt. Mit dem Begleitgesetz schafft die SPD-Bundestagsfraktion Transparenz für die Verbraucher und entlastet den Handel.

„Die Verordnung begrenzt das Entgelt des jeweiligen Transaktionsvolumens auf 0,2 Prozent für Debitkarten und 0,3 Prozent für Kreditkarten. Gemeinsam mit der noch zu verabschiedenden Zahlungsdienstrichtlinie II soll die Verordnung europaweit zu integrierten und effizienten Zahlungsmärkten führen und für alle Dienstleister gleiche Bedingungen garantieren.

Das Begleitgesetz, das heute verabschiedet wird, regelt wichtige organisatorische und rechtliche Umsetzungsfragen. Hierfür wurde es in Form von Umdrucken an das Verfahren zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie angedockt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Begleitgesetz mit der vorgesehenen generellen Deckelung der Gebühren für den Verbraucher Transparenz schafft und den europäischen Handel um etwa sechs Milliarden Euro entlastet. Der SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass auch die Verbraucher von dieser Regelung profitieren. Deshalb werden wir hier die Entwicklung genau beobachten.

Die EU-Verordnung sieht für die nationalen Debitkartenmärkte als Alternative zur generellen Deckelung der Gebühren mehrere Optionen oder Übergangsregeln vor. Um unnötigen Bürokratieaufwand und Umgehungen der Regelungen zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen gegen die Ziehung einer Option entschieden.

Für die SPD-Bundestagsfraktion muss außerdem sichergestellt sein, dass es auch weiterhin keine Wettbewerbsnachteile für das deutsche girocard-System gegenüber anderen Kartensystemen gibt. Deshalb haben wir die Bundesregierung gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Bericht des Finanzausschusses um eine genaue Prüfung gebeten.“