Klaus Barthel, zuständiger Berichterstatter:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Pflicht deutscher Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten aus dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ streichen. Diese Änderungswünsche machen das gesamte Vorhaben sinnlos.
„Wir sind der Ansicht, dass ein im BMF-Sinne verwässerter Nationaler Aktionsplan (NAP) mit der aktuellen EU-Rechtsnorm kollidiert. Die EU-Richtlinie für Corporate Social Responsibility (CSR) soll große europäische Unternehmen bereits zu einer Berichterstattung über den Einfluss ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Mensch und Umwelt verpflichten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis Anfang Dezember 2016 erfolgt sein. Daher gefährden die Änderungswünsche des Bundesfinanzministeriums am Nationalen Aktionsplan die Glaubwürdigkeit der Umsetzung.
Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ soll die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschenrechten im globalen Wirtschaftskreislauf umsetzen. Staaten und Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten in Verwaltung und Unternehmen wie auch in ihren Lieferketten zu achten. Ein Dumpingwettkampf durch Outsourcing, Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und Abbau des Sozialstaats geht auf Kosten aller Menschen und muss bekämpft werden. Nur so kann einem Ausweichen von Pflichten und Verantwortung ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu sollen Staaten und Unternehmen Regeln aufstellen und sie auch gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erklären. Zusätzlich sollen Prozesse eingeführt werden, welche Menschenrechtsverletzungen aufklären und zukünftig verhindern sollen.“