Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Klage des Tagesspiegels muss der Bundesnachrichtendienst nun Auskunft über vertrauliche Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten geben. Die Entscheidung erleichtert Medienschaffenden ihre Arbeit und stärkt die Pressefreiheit.

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Presse- und Medienfreiheit. Medienvertretende können nun aufgrund des Auskunftsanspruchs der Presse verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst ihnen bestimmte Informationen über vertrauliche Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten erteilt.

Damit folgt das Gericht klar der Herleitung eines Auskunftsanspruches für die Presse aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Das ist ein wichtiges Zeichen für mehr Transparenz. Es darf keine Ausnahmen für Behörden des Bundes geben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Bekenntnis zur Medien- und Pressefreiheit durch die Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten im Koalitionsvertrag verankern können. In unserem ‚Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien‘ vom 07.06.2019 bestärken wir dieses Bekenntnis. Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Verabschiedung eines Bundesgesetzes zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber den Medien. Im nächsten Schritt setzen wir dieses Gesetz um. Dazu sind wir in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner.

Für Medienschaffende müssen der zuverlässige Schutz und die Unterstützung des Staates jederzeit eine Selbstverständlichkeit sein, um entsprechend ihrem verfassungsgemäßen Auftrag frei und ungehindert arbeiten zu können.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiter für freie und unabhängige Medien einsetzen. Sie sind unverzichtbar für eine offene und demokratisch verfasste Gesellschaft.“