Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um die Basis für einen verbesserten physischen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen zu schaffen. Denn die Gefahren für unsere Infrastruktur, sei es durch Naturkatastrophen oder Cyberangriffe autokratischer Staaten nehmen rasant zu. Das KRITIS-Dachgesetz nimmt in erster Linie die Resilienz von Unternehmen in den Blick.

„Wir werden uns im Bundestag auf dieser Grundlage intensiv mit der Sicherheit der wichtigsten Sektoren unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie zum Beispiel Energie, Transport, Verkehr und Ernährung, auseinandersetzen. Damit werden erstmals bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Vorgaben eingeführt, die neben die bestehenden Regulierungen für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen treten.

Das KRITIS-Dachgesetz zielt in erster Linie auf die Handlungsfähigkeit der Wirtschaft, um die Versorgung unserer Bevölkerung sicherzustellen. Deshalb betrifft das Gesetz bis zu 1.500 Unternehmen, die zum Schutz ihrer kritischen Infrastruktur herangezogen werden. Denn für den Schutz kritischer Infrastrukturen sind in erster Linie die Betreiber selbst verantwortlich. Viele Unternehmen sind hier auch bereits gut aufgestellt.

Je nach Zuständigkeit arbeiten Bund, Länder und Kommunen eng mit den Betreibern zusammen, um den Schutz unserer kritischen Infrastruktur und die Sicherheit unserer Bevölkerung zu verbessern. Unser Ziel muss es sein, uns in einem starken und handlungsfähigen Staat insgesamt resilient aufzustellen. Das KRITS-Dachgesetz ist hierbei ein wichtiger Schritt."