Minister Bahrs Pflegegesetz ist enttäuschend. Das Gesetz wird den Anforderungen an eine dringend notwendige und allumfassende Pflegereform nicht gerecht. Er bringt nicht den Mut auf, wirkliche Reformschritte anzugehen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird erst gar nicht eingeführt, erklärt Hilde Mattheis.

 

Minister Bahrs Pflegegesetz ist enttäuschend. Das Gesetz wird den Anforderungen an eine dringend notwendige und allumfassende Pflegereform nicht gerecht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Bundesminister sich mit seinem Mini-Gesetz nur bis zur nächsten Wahl über Wasser halten will.

 

Trotz umfassender Kritik von Verbänden und Gewerkschaften ist Bahr nicht von seinem Mini-Gesetz abgerückt. Er bringt nicht den Mut auf, wirkliche Reformschritte anzugehen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nicht eingeführt. Konzepte für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur und Pflegeberatung fehlen ebenso wie Ideen zur Begegnung des Fachkräftemangels oder Verbesserung der Prävention.

 

Die Einführung einer privaten Pflegezusatzversicherung, die in einem gesonderten Gesetz folgen soll, setzt dem ganzen Vorhaben die Krone auf. Lediglich Wohlhabende werden von einer solchen Versicherung profitieren.